Häufige Fragen zum Kinoverein

Sie haben noch Fragen zum Kinoverein? Auf dieser Seite beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen.

Fragen zum Kinoverein:

Was ändert sich am derzeitigen Kinobetrieb, wenn der Kinoverein es betreibt?

Es ist geplant, den Betrieb möglichst so wie derzeit beizubehalten. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich die Anzahl an Vorstellungen im Monat ändert und vorgesehen Sonderformate wie z.B. Thementage und spezielle Angebote für Schulen und Vereine einzuführen.

 

Besteht das Personal im Kino dann nur mehr aus Mitgliedern des Kinovereins?

Nein. Es ist geplant, festes Personal für das Kino einzustellen. Dieses wird dann von den Mitgliedern unterstützt, so dass immer mind. zwei Personen je Vorstellung im Kino tätig sind.

 

Wo finde ich das Formular für die Mitgliedschaft und zum Erwerb der Genussscheine?

Hierfür ist die Internetseite des Kinoverein vorgesehen.

 

Fragen zur Mitgliedschaft:

Warum sollte ich Mitglied werden?

Als Mitglied des Kinovereins tragen Sie aktiv dazu bei, das Berchinger Kino "Ber-Li" zu erhalten - ein Kino mit familiärer Atmosphäre und neuester Technik für die Bevölkerung und Gäste jeden Alters der ganzen Altmühl-Jura-Region.

 

Muss jedes Mitglied im Kino mithelfen?

Es sind verschiedene Formen der Mitgliedschaft geplant. Eine aktive, passive und eine Fördermitgliedschaft. Aktive Mitglieder erklären dass sie im Quartal 6 Vorstellungen im Kino zur Verfügung stehen. Ist dies dem Mitglied nicht, oder nicht mehr möglich kann auf eine passive Mitgliedschaft mit einer Anmeldefrist von zwei Monaten gewechselt werden. Aktive Mitglieder sollen vom Mitgliedsbeitrag befreit sein.

 

Was kommt auf mich zu, wenn ich im Kino helfe?

Die Mitglieder des Kinovereins sollen das feste Personal unterstützen. Dies kann z.B. aufräumen vor und nach der Vorstellung sein, oder an der Kasse kassieren, Getränke verkaufen, Speisen servieren. Nebenbei sieht man natürlich auch umsonst einen aktuellen Kinofilm. Der Dienst je Vorstellung dauert ca. 3 Stunden.

 

Kann ich mir aussuchen, wann ich den Dienst mache?

Um einen reibungslosen Betrieb des Kinos sicher zu stellen erfolgt die Personalplanung immer mindestens einen Monat im Voraus. Natürlich werden bei der Planung Ihre Wünsche (z.B. Wochenende, nachmittags, etc.) berücksichtigt. Die Arbeitsstunden können flexibel in einem 3 Monats-Zeitraum (Quartal) geleistet werden.

 

Was ist, wenn ich plötzlich krank werde oder anderweitig verhindert bin?

Je Vorstellung werden zwei Personen im Kino benötigt. In der Monatsplanung wird für jede Vorstellung eine dritte Person als Vertretung vorgesehen.

 

Fragen zu den Genussscheinen:

Welchen Vorteil/Nutzen habe ich von einem Erwerb eines Genußscheins?

Zum Einen helfen Sie dem Kinoverein benötigtes Kapital zu generieren um das Kino zu erwerben. Zum Anderen erhalten Sie als Besitzer eines Genussscheines pro Jahr zwei Freikarten für das Kino. Für je zwei erworbene Genussscheine erhalten Sie zudem eine Stuhlpatenschaft.

 

Was ist eine Stuhlpatenschaft?

Auf der Rückseite eines Kinositzes wird Ihr Name auf einer Plakette angebracht.

 

Bekomme ich die 250,- Euro je Genussschein wieder zurück?

Ja.

 

Wann bekomme ich das Geld für die Genussscheine wieder zurück?

Derzeit ist geplant, dass die Finanzierung des Kinokaufs über 15 Jahre läuft. Innerhalb dieser Zeit werden ab dem Ende des 2. Jahres pro Jahr Käufer wieder ausbezahlt. Die Menge an zurückgezahlten Genussscheinen ist abhängig vom jeweiligen Jahresertrag.

 

Erwerbe ich durch den Kauf eines Genussscheins auch einen Anteil des Kinos?

Nein. Ein Genussschein ist mehr wie ein Kredit an den Kinoverein.

 

Stand: 20. November 2015